Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Mit Zustandekommen des Vertrages werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlicher Bestandteil. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und sind auch dann nicht verbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier AGB einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden Log In-Bereich einsehen.
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be-lehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wieder-kehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbin-dung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Umfang der Lieferung oder Leistungen
- Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers oder Leistenden (im Folgenden: Lieferer), falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
- Wir behalten uns vor, eine den abgebildeten Produkten in deren Produktmerkmale und -eigenschaften, Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, sofern dies für den Kunden im Einzelfall zumutbar ist. Für den Fall, dass ein Artikel ausnahmsweise nicht verfügbar ist, behalten wir uns vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich benachrichtigt.
- Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
- Für alle Lieferungen oder Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
- An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.
- Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformvereinbarung.
II. Lieferzeit; Preise; Versand
- Es gelten die jeweils bei den Produkten angegebenen Preise.
- Nach Wahl des Bestellers erfolgt die Bezahlung durch Vorauskasse, Paypal, Kreditkarte oder per Nachnahme.
- Bei Zahlung durch Vorauskasse, Kreditkarte oder Paypal betragen die vom Besteller zu tragenden Versandkosten innerhalb Deutschland 5,50 €. Ab einem Bestellwert von 150,00 € erfolgt die Versendung kostenfrei. Die Versendung erfolgt spätestens am nächsten Werktag nach Zahlungseingang.
- Bei Zahlung per Nachnahme ist vom Besteller innerhalb Deutschland eine Gebühr in Höhe von 4,90 € zzgl. 2,00 € zu zahlen, die vom Transporteur erhoben wird.
- Die Versendung erfolgt spätestens an dem auf die Bestellung folgenden nächsten Werktag. Die Versendung erfolgt mit DHL Express. Alle Pakete sind bis 500,00 E versichert.
III. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für den Lieferer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen dem Lieferer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Wird die Kaufsache mit anderen den Lieferer nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Lieferers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller dem Lieferer anteiliges Miteigentum zu übertragen.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer gemäß obiger Ausführungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
IV. Aufrechnung
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Frist für Lieferungen oder Leistungen
- Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Artikel I, 1, Satz 2 gilt entsprechend. Die Einhaltung der Frist setzt voraus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
- Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Lieferer die Ware so rechtzeitig zum Versand bringt, dass nach dem gewöhnlichen Lauf mit einem fristgerechten Eingang beim Besteller gerechnet werden kann. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
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Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
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Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet werden, sofern der Besteller nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; das Lagergeld wird auf 5 v. H. begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
VI. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller, sofern es sich bei diesem um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, über, auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist
- wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
- wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
Sofern es sich bei dem Besteller um einen privaten Endverbraucher handelt, geltend die allgemeinen Bestimmungen des § 446 BGB.
VII. Entgegennahme
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
- Teillieferungen sind zulässig.
VIII. Haftung für Mängel
- Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, und 24 Monate, sofern es sich bei dem Besteller um einen privaten Endverbraucher handelt. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Innerhalb dieser Frist sind die mangelhaften Teile oder Leistungen nach Wahl des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Mängel müssen dem Lieferer unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
- Wenn eine Mangelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers nur aus demselben Vertragsverhältnis und in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem auftretenden Mangel stehen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
- Dem Lieferer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
- Schlägt die Nachbesserung fehl oder lässt der Lieferer die gesetzlich angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach den gesetzlichen Vorschriften Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.
- Mängelansprüche bestehen dann nicht, wenn die Abweichung unerheblich ist, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneter Baugruben und solcher chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorgesehen sind sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so stehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, wenn diese Kosten unverhältnismäßig sind.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus gehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegenüber dem Lieferer gemäß § 478 Abs. II BGB gilt ferner Nr. 6 entsprechend.
IX. Sonstige Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis, und zwar aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Sachmängeln, nach Produkthaftungsgesetz oder im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadensersatz für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden.
X. Gerichtsstand
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz, die Niederlassung des Lieferers oder der Ort, an dem der Kaufmann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
XI. Verbindlichkeit des Vertrages
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird die die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
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